Lizenzvertrag
Der Software-Lizenzvertrag (nachstehend Software genannt) der Firma CodeTwo.1. Die Software ist das Eigentum von CodeTwo und sie wird urheberrechtlich und international urheberrechtlich sowie durch sonstige gesetzliche Bestimmungen bezüglich des geistigen Eigentums geschützt. Die Software unterliegt keinem Verkauf, sondern der Lizenzierung.
2. Der Software-Lizenzvertrag ist ein vollgültiger Lizenzvertrag zwischen dem Benutzer (sowie einer natürlichen als auch juristischen Person) und CodeTwo. Der Begriff Software umfasst ein Computerprogramm samt dazugehörigen Medien, Papierausdrucken (falls vorhanden) sowie die elektronische und ausgedrückte Dokumentation. Mit der Softwareinstallation lässt der Benutzer die Vertragsbestimmungen als verbindlich gelten. Erkennt der Benutzer die Vertragsbedingungen nicht an, ist er zur Software-Installation nicht berechtigt.
3. Der Benutzer hat eine Lizenz für jeden Computer zu erwerben, an welchem die Software zu installieren bzw. zu verwenden (betreiben) ist. Eine zeitgleiche Nutzung der Lizenz auf mehreren Computern ist unzulässig.
4. Der Benutzer ist berechtigt, eine Software-Kopie auf einem Datenträger (z. B. CD-Platte, Festplatte) zur Datenarchivierung oder Datensicherung zu speichern. Der Benutzer ist ebenfalls berechtigt, eine Software-Kopie auf einem Netzserver zu speichern, falls es zur Software-Installation auf einem anderen Computer über das Lokalnetzwerk dient.
5. Der Benutzer ist berechtigt, eine Evaluierungsversion der Software am jeweiligen Computer kostenfrei ohne Lizenzerwerb 30 Tage nach der Erstinstallation der Software an diesem Computer zu verwenden. Nach Ablauf von 30 Tagen ist der Benutzer verpflichtet, die Software vom jeweiligen Computer zu löschen oder eine erforderliche Lizenz zu erwerben. Die Evaluierungsversion kann gegenüber der Vollversion Funktionalitätsbeschränkungen aufweisen.
6. "Reverse engeenering", Dekompilation und Desassemblen der Software sind unzulässig.
7. Die Software wird als eine Einheit lizenziert, es ist unzulässig, ihre Komponenten zur Verwendung auf mehr als einem Computer oder zur Verletzung der Vertragsbestimmungen zu ersetzen, zu trennen oder zu ändern.
8. Es ist unzulässig, die Software zu leihen, zu mieten, zu leasen, sowie die Software-Lizenz Dritten zu übergeben.
9. Der Benutzer ist verpflichtet, sämtliche Eintragungen über die Urheberrechte stehen zu lassen, die er mit der Software erhalten hat.
10. Eine Vervielfältigung der mit der Software mitgelieferten Unterlagen ist unzulässig.
11. Der Hersteller behält sich alle Rechte auf Veröffentlichung, Vervielfältigung und Änderungen an der Software vor.
12. Der Softwarehersteller haftet nicht für Fehler, die bei der Software-Verwendung inkl. mitgelieferter Daten aufgetreten sind. Der Hersteller haftet auch nicht für fehlende Software-Kompatibilität mit anderen Informationssystemen des Benutzers, weder für Mangel an den vom Benutzer erwarteten Funktionalitäten, noch von ihm definierten Zielen.
13. Die Haftung des Herstellers ist ausgeschlossen für Schäden aus der Software-Nutzung (uneingeschränkt und inkl. für Schäden aus entkommnen Vorteilen, Systemstillstand, Datenverlust sowie sonstigen finanziellen Verlusten), selbst, wenn der Hersteller vom Benutzer über die möglichen Schäden in Kenntnis gesetzt worden ist. Etwaige Haftung des Herstellers ist beschränkt auf den vom Benutzer bezahlten Preis für die Software.
14. Der Benutzer haftet für Schäden des Herstellers aus Verletzung der Urheberrechte.
15. Der Hersteller behält sich das Recht vor, beim Bruch der Urheberrechte oder der Nutzungsrechte der Software, sowie bei ihrer nicht lizenzgemäßen Nutzung, einen finanziellen Schadenersatz geltend zu machen oder/und eine Klage zu erheben.
16. Bei Streiten gilt Jelenia Góra als ausschließlicher Gerichtsstand. Bei allen mit dem Vertrag nicht umfassten Angelegenheiten finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwendung.
17. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unerfüllbar oder unanwendbar sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt bleiben.
18. Microsoft, Windows, Outlook, ActiveSync sind geschützte Marken von Microsoft Corporation. Übrige Produkt- und Firmennamen in der Software können als Handels- und/oder Dienstleistungsmarken entsprechender Eigentümer gelten.
(c) 2010 CodeTwo®